Ein junger Mann saß heute vor dem Regensburger Amtsgericht – Anklage: unterlassene Hilfeleistung. Ein anderer Mann hatte im Oktober vergangenen Jahres seine Lebensgefährtin geschlagen und misshandelt und dem Angeklagten Fotos davon geschickt. Dieser hatte zwar auf die Nachrichten reagiert, jedoch nicht die Polizei gerufen, die Frau ist in jener Nacht verstorben. Der Angeklagte machte heute eine Aussage, kurzfristig, wie er meinte, aufgrund von Geschehnissen der letzten Stunden. So revidierte er, dass er die Frau auf den Fotos nicht erkannt habe und gab zu, sie doch in der Tatnacht auf den Fotos erkannt zu haben. Die Freunde des Angeklagten sagten im Zeugenstand aus, dass der Angeklagte ein Verhältnis mit der Frau gehabt habe, der Angeklagte bestreitet dies. Sein Handeln in jener Nacht begründet der Angeklagte damit, dass er die Fotos der Frau nicht ernst genommen habe. Er dachte, das seien nur leere Drohungen des Täters, und dass der Täter ihn umbringen würde, würde er ihn antreffen. Da noch kein gerichtsmedizinisches Gutachten der Frau vorliegt, wurde die Verhandlung bis kommende Woche pausiert.