Der ursprünglich für Februar geplante Prozess gegen den ehemaligen Regensburger Oberbürgermeister Joachim Wolbergs wird auf September dieses Jahres verschoben. Dies sorgte heute für eine Reaktion von Wolbergs‘ Anwalt.
In einer Presseerklärung kritisierte der Anwalt, dass die Verzögerung nicht mit dem Beschleunigungsgrundsatz im Strafprozess vereinbar sei. Dieser Grundsatz sieht vor, dass Verfahren möglichst zügig abgewickelt werden, um die Belastung der Betroffenen zu minimieren.
Zusätzlich hob der Anwalt die persönliche und politische Bedeutung des Prozesses für Joachim Wolbergs hervor. Eine längere Verfahrensdauer stelle eine erhebliche Belastung dar, sowohl für die persönliche Situation Wolbergs als auch für dessen politische Zukunft.
Diese Entwicklungen im Verfahren gegen den ehemaligen Oberbürgermeister werden in Regensburg mit großem Interesse verfolgt.