Regensburg: Neue Beratungsstelle des Bezirks Oberpfalz
Mit dem Bayerischen Teilhabegesetz wurden alle ambulanten und stationären Hilfen zur Pflege zentral den Bezirken übertragen. Ebenso die Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung. Sämtliche Hilfen gibt es ab sofort quasi „aus einer Hand“.