Laut Oberstaatsanwalt Thomas Rauscher steht das Ermittlungsverfahren gegen einen ehemaligen Arzt der früheren Goldberg-Klinik kurz vor dem Abschluss. Innerhalb der nächsten drei bis vier Wochen soll entschieden werden, ob eine öffentliche Klage erhoben oder das Verfahren eingestellt wird. Dem Arzt wird vorgeworfen, im Jahr 2022 einem Patienten ohne medizinische Indikation ein Medikament verabreicht zu haben, das zum Tod des Patienten führte. Aufgrund dieses Vorwurfs wurde ein Haftbefehl wegen Mordes gegen den Mann erlassen.
Der Arzt ist zudem bereits im Zusammenhang mit dem Tod einer Krankenschwester aus dem Jahr 2021 angeklagt. In diesem Fall lautet die Anklage auf Aussetzung mit Todesfolge. Oberstaatsanwalt Rauscher betonte jedoch, dass weiterhin die Unschuldsvermutung gelte.