Eine Frau darf den Sänger Xavier Naidoo nicht weiter als Antisemit bezeichnen. Das Landgericht Regensburg gab Naidoo heute Recht, nachdem er gegen die Aussage mit einer Unterlassungsklage vorgegangen war. Die Frau hatte Naidoo 2017 bei einer Veranstaltung als Antisemit bezeichnet. Dazu hatte sie behauptet, das sei strukturell nachweisbar. Auch das darf sie nicht mehr.
Vor Gericht war schon Ende Juni diskutiert worden, ob zwei von Naidoos Liedern judenfeindliche Anspielungen oder sogar Codes enthalten. Naidoo selbst hat das abgestritten und erklärt, die Zeilen hätten einen anderen Hintergrund.