In Regensburg wurden bislang 61 Anträge auf Änderung des Vornamens und des Geschlechtseintrags gestellt. Dies wurde von der Deutschen Presseagentur bekanntgegeben.
Seit Inkrafttreten des Selbstbestimmungsgesetzes haben es trans, inter und nicht-binäre Personen leichter, ihre Geschlechtseinträge und Vornamen zu ändern. Der Vorgang wird durch einen Antrag beim Standesamt ermöglicht. Ein medizinisches Gutachten ist dafür nicht mehr erforderlich.