Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat Ende Oktober die Beschwerden von zwei Klägern gegen den Planfeststellungsergänzungsbeschluss zur Sallerner Regenbrücke abgelehnt. Damit steht dem Bau der Brücke im Rahmen des Projekts Bundesstraße 15/16 in Regensburg nichts mehr im Wege. Das Projekt umfasst den Ausbau der Nordgaustraße, den Neubau der Sallerner Regenbrücke sowie den Umbau des Lappersdorfer Kreisels.
Im Januar 2024 hatte bereits der Bayerische Verwaltungsgerichtshof die Klagen gegen den ursprünglichen Planfeststellungsbeschluss der Regierung der Oberpfalz von 2014 sowie gegen den Ergänzungsbeschluss von April 2022 abgewiesen. Eine Revision wurde nicht zugelassen. Nun bestätigte das Bundesverwaltungsgericht diese Entscheidung und wies die Beschwerden endgültig zurück.
Durch den Entscheid der letzten Instanz ist für das Bauvorhaben der Bundesstraße 15/16 nun Baurecht erteilt. Das Projekt, das eine erhebliche Verkehrsentlastung für Regensburg und die umliegende Region bringen soll, kann somit starten.