Egon Greipl, der ehemalige oberste Denkmalpfleger Bayerns, muss Schadenersatz an den Freistaat zahlen. In einer Höhe von rund 730.000 Euro. So lautet das Urteil des Verwaltungsgerichts Regensburg. Der einstige Regensburger Kulturreferent hatte in seiner Zeit als Generalkonservator externe Fachkräfte mit Werkverträgen angestellt. Bereits im Mai 2010 hatten Arbeitsgerichte aber entschieden, dass es sich dabei nicht um Werkverträge, sondern um Arbeitsverträge handelte. Diese können sozialversicherungspflichtig sein. Trotzdem schloss Greipl noch rund 90 vergleichbare Verträge. Am Ende standen Nachzahlungen des Freistaats. Dieser hatte die Beträge jetzt von Greipl als Schadenersatz zurückgefordert.