Wer einen neuen Pullover oder eine neue Hose möchte, der muss aktuell geimpft oder genesen sein. Ansonsten kommt man nach den aktuellen Bestimmungen nicht in einen Einzelhandelsladen. Außer in Neutraubling: da hat ein Bekleidungsgeschäft geklagt und tatsächlich Recht bekommen: einzig und alleine dieser Laden ist jetzt von der 2G-Regel ausgenommen. Andere Einzelhändler müssten sich dieses Recht auch erstmal erklagen. Bricht jetzt eine Klagewelle ein auf die Verwaltungsgerichte? Martin Straler hat einen Einzelhändler gefragt.