Do, 09.03.2023 , 16:06 Uhr

Ostbayern: Initiative "Lebenswerte Städte" - Tempo 30 in Kommunen

Mehr Entscheidungsfreiheit bei der Anordnung von Tempolimits. Das ist der Wunsch vieler Kommunen. Leider steht diesem Wunsch Paragraph 45 der Straßenverkehrsordnung im Weg. Dieser legt fest, Tempo 30 darf nur auf Straßen vor sozialen Einrichtungen wie Schulen oder Kitas angeordnet werden. Eine bundesweite Initiative soll dieses Gesetz jetzt zu Fall bringen.

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