Die beiden Zivilklagen des Landkreises Straubing-Bogen und der Stadt Bogen sind heute vom Landgericht Regensburg abgewiesen worden. Insgesamt hatten die Kläger von einem Unternehmer, dem Wahlfälschung vorgeworfen wird, fast 125.000 Euro Schadenersatz haben wollen.
Laut Landgericht waren die Forderungen aber nicht ausreichend begründet. Der Landkreis Straubing-Bogen hat bereits angekündigt, gegen die heutige Entscheidung in Berufung zu gehen.