Ab 1. Oktober ist der gewerbliche Kanubetrieb im Landkreis Cham verboten. Die Bootsverleiher am Regen brauchen dann eine Schifffahrtsgenehmigung. Diese muss aber erst beantragt werden. Bis zum Saisonstart 2021 sollen die Anträge dann bearbeitet sein, so das Landratsamt Cham. Rein private Kanufahrten brauchen keine Genehmigung. Hier wird es ab nächsten Jahr eine Verordnung zum Kanubetrieb geben. Zum Beispiel soll dann Alkohol während der Fahrt verboten sein.