Die Frage, ob bei der Kommunalwahl in Geiselhöring mittels von Erntehelfern ausgefüllter Briefwahlunterlagen manipuliert wurde, soll vor Gericht geklärt werden. Allerdings wurde das Hauptverfahren durch das Regensburger Landgericht jetzt nur teilweise eröffnet. Bei zwei von sieben Angeschuldigten, darunter ein kandidierendes CSU-Mitglied, geht das mangels hinreichenden Tatverdachts nicht. Jetzt kann die Regensburger Staatsanwaltschaft Beschwerde einlegen. Vor Gericht wird der Fall wohl erst landen, wenn über diese möglich Beschwerde entschieden ist.