In Bayern dürfen keine Freilandeier aus dem Freistaat mehr verkauft werden. Seit dem ersten Ausbruch der Geflügelpest am 18. November gilt eine allgemeine Stallpflicht. Jetzt dürfen die Eier der aufgestallten Hühner nach dem Gesetz nicht mehr als Freilandeier gelten, da eine Frist von zwölf Wochen abgelaufen ist. Für betroffene Betriebe könnte diese Situation dazu führen, dass die eigenen Eier für weniger Geld als normal verkauft werden müssen. Bayerns Landwirtschaftsminister Helmut Brunner hatte bereits gefordert, dass es EU-Hilfen für betroffene Betriebe geben soll.