Obst- und Weinbaubetriebe, die im April 2017 durch Frost Teile ihrer Ernte verloren haben, sollen entschädigt werden. Das hat das Kabinett am Dienstag beschlossen. Das Hilfsprogramm sieht vor, dass nachgewiesene Schäden bis maximal 50 Prozent ausgeglichen werden. Der Höchstbetrag liegt bei 50.000 Euro- in besonderen Härtefällen und bei kleineren Betrieben sollen auch höhere Schäden ausgeglichen werden.