Seit heute gilt die einrichtungsbezogene Impfpflicht. Bedeutet: Beschäftigte in der Pflege und im Gesundheitssystem dürfen nur noch arbeiten, wenn sie gegen Covid-19 geimpft oder genesen sind oder aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können. Diese Personen müssen jetzt dem jeweiligen Gesundheitsamt gemeldet werden. Eine zusätzliche Belastung für die Ämter?