Die Ausgangsbeschränkungen sind wie gehört ab morgen aufgehoben, stattdessen gibt es eine Kontaktbeschränkung. Das heißt für Sie: Sie dürfen eine Person außerhalb ihres Hausstands und auch enge Familienangehörige besuchen. Und: Sie dürfen das Haus auch ohne triftigen Grund verlassen. Viele Einzelhändler in Bayern haben heute bestimmt auch aufgeatmet. Denn die Frage, wer jetzt eigentlich aufmachen darf und wer nicht, stellt sich jetzt nicht mehr.