Die Stadt Regensburg darf das Bürgerheim in Kumpfmühl weiter finanziell unterstützen. Die Klage des Bundesverbands privater Anbieter sozialer Dienste, kurz bpa, gegen die Stadt Regensburg wurde jetzt vom Oberlandesgericht Nürnberg abgelehnt. In der Klage ging es um die finanzielle Unterstützung des Bürgerheims Kumpfmühl durch die Regensburger Seniorenstift GmbH. Der bpa forderte einen fairen Wettbewerb vor Ort mit den gemeinnützigen und privaten Trägern. Bereits im Dezember 2016 wurde die Klage der Wettbewerbsverzerrung vor dem Landgericht abgewiesen.