Ab Samstag lockert der Freistaat das Besuchsverbot in Krankenhäusern. Besucher müssen aber einige Regeln befolgen. So ist am Uniklinikum Regensburg ein Besucher pro Tag bei einem stationären Patienten erlaubt. Berechtigt sind etwa Ehe- oder Lebenspartner, Verwandte oder eine feste Person. Besucher müssen sich vorher telefonisch anmelden. Besuche sind täglich zwischen 13 und 18 Uhr möglich, im Gebäude muss ein Mund-Nasenschutz getragen werden.
Im Caritas Krankenhaus St. Josef muss ebenfalls ein Mund-Nasenschutz getragen werden. Vor dem Einlass werden Besucher kurz medizinisch überprüft. Mit Krankheitssymptomen wie Husten dürfen Sie als Besucher nicht ins Gebäude. Jeder Patient kann nur eine feste Kontaktperson benennen. Besuchszeiten sind zwischen 10 und 15 Uhr, für maximal eine viertel Stunde.
Ab Montag wird die Corona-Teststation in Straubing stillgelegt. Die Zahl der durchgeführten Tests ist in der letzten Zeit deutlich zurückgegangen. Die Station kann aber wieder hochgefahren werden, falls sich die Lage wieder ändern sollte. Die Teststation vor den Ausstellungshallen am Hagen war am 23. März eröffnet worden.
Das Donau-Einkaufszentrum hat beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof eine Klage eingereicht. Obwohl ab Montag alle Geschäfte wieder aufmachen dürfen, wolle man für die Mieter des Donaueinkaufszentrums im Eilverfahren abklären lassen, was erlaubt ist. Gegenüber dem BR erklärte Geschäftsführer Thomas Zink, momentan sei die Öffnung noch nicht erlaubt deswegen wolle man die Mieter in eine „rechtsverbindlich sichere Situation“ bringen.