Kurz vor Weihnachten hat das Verwaltungsgericht Regensburg entschieden, dass in einem Bekleidungsgeschäft in Neutraubling die 2G-Regelung nicht gilt. Diese Entscheidung galt aber nur für das eine Geschäft. Jetzt hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof ein bayernweites Urteil gefällt.