Im Fall Bayern Ei soll ein Gutachten zum Tod eines österreichischen Patienten im Jahr 2014 angefertigt werden. Es geht darum, wie wahrscheinlich der Tod des Patienten durch Erreger aus Eierlieferungen der Firma Bayern Ei verursacht wurde. Laut Mitteilung des Landgerichts Regensburg hätten zuvor in Auftrag gegebene rechtsmedizinische Gutachten gegensätzliche Aussagen geliefert. Im Jahr 2014 war laut Anklage die Auslieferung von Eiern unter der Qualitätsbezeichnung Güteklasse A veranlasst worden, obwohl in den Produktionsstätten immer wieder Verunreinigungen nachgewiesen worden waren.