Ab dem 1. April 2025 dürfen Elektroautos mit „E-Kennzeichen“ in ganz Bayern auf öffentlichen Parkplätzen mit Parkscheinautomaten bis zu drei Stunden kostenlos parken.
Wichtig: Wer das Angebot nutzen möchte, muss eine Parkscheibe mit eingestelltem Parkbeginn gut sichtbar ins Fahrzeug legen.
Die neue Regelung ändert nicht die geltenden Höchstparkzeiten. Ist das Parken an einem Ort beispielsweise nur eine oder zwei Stunden erlaubt, dürfen auch E-Autos nicht länger stehen bleiben – trotz Gebührenbefreiung.
Das kostenfreie Parken gilt ausschließlich auf öffentlichen Parkplätzen mit Parkscheinautomat. Parkhäuser sowie private Flächen sind von der Regelung nicht betroffen.