Die Inhaberin eines Lampengeschäfts in Oberbayern hatte geklagt. Sie sah in der Vorschrift eine Verletzung ihrer Berufsfreiheit. Bei aller Freude über die Entscheidung: Einen kleinen Wermutstropfen gibt es trotzdem – die 2G-Regel für den Einzelhandel ist nur VORLÄUFIG außer Kraft gesetzt.