Nach einem tödlichen Verkehrsunfall am 12. August 2023 auf der B20 bei Arnschwang, bei dem ein 36-jähriger Mann ums Leben kam, hat das Amtsgericht Cham nun das Urteil gegen den Unfallverursacher gefällt. Dieser wurde wegen fahrlässiger Tötung, Gefährdung des Straßenverkehrs und fahrlässiger Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten verurteilt.
Die Freiheitsstrafe wurde auf drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt. Als weitere Auflage muss der Verurteilte 5.000 € zugunsten einer Stiftung für Opfer von Alkohol- und Drogenmissbrauch zahlen. Dies hängt damit zusammen, dass der Unfallfahrer zum Zeitpunkt des Unfalls knapp über 2 Promille Alkohol im Blut hatte.
Der Verkehrsunfall auf der B20 bei Arnschwang endete tragisch, als der 36-jährige Unfallbeteiligte noch an der Unfallstelle seinen Verletzungen erlag. Alkoholisierung am Steuer führte zu einer unverantwortlichen Gefährdung des Straßenverkehrs, was letztlich das Gericht zu der harten Strafe bewegte.