Am Montag hat das Bayerische Kabinett weitreichende Lockerungen in Bezug auf die Maskenpflicht beschlossen. Seit heute dürfen Veranstalter und Betriebe in Bayern eine sogenannte 3G plus- oder 2G-Regelung einführen. Das ist zum Beispiel in Gaststätten, bei Sportveranstaltungen oder auch im Kino und Theater möglich. Wir zeigen, was es dabei zu beachten gibt und wo diese Regelungen in Ostbayern gelten.