Die Zahl der Asylverfahren vor Verwaltungsgerichten im Freistaat ist in den vergangenen vier Jahren rasant gestiegen. Das geht aus Statistiken des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (VGH) in München hervor. Die Zahl der Klagen und Eilverfahren stieg demnach von knapp 3300 im Jahr 2012 auf rund 20 000, die die Richter in diesem Jahr erwarten.
Noch im August hatte der Verwaltungsgerichtshof lediglich mit etwas mehr als 15 000 Verfahren gerechnet. Nachdem nun die Zahlen bis einschließlich November vorliegen, korrigierte er die Prognose deutlich nach oben. Allein bei Bayerns größtem Verwaltungsgericht in München gingen im Monat November mehr als 1000 neue Verfahren ein.
Die Verwaltungsgerichte müssen diese Zunahme der Verfahren mit nahezu unveränderter Personalausstattung stemmen. Die Zahl der Richter stieg seit 2012 lediglich von 263 auf 289. «Wir rudern an der Grenze der Belastbarkeit», sagte ein Sprecher des VGH. «Das ist eine Situation, die man so nicht auf Dauer fahren kann.» Bereits im August hatte der VGH einen zusätzlichen Stellenpool als Reserve gefordert, den die Verwaltungsgerichte bei Bedarf abrufen können.
Die Zahl der Asylsachen steigt seit 2012 konstant von Jahr zu Jahr. Machten sie im Jahr 2012 nur rund 15 Prozent aller Verfahren vor den Verwaltungsgerichten aus, so stieg ihr Anteil im vergangenen Jahr auf 38 Prozent. In diesem Jahr steht eine weitere Zunahme an. Der VGH-Sprecher hält es für möglich, dass dann jedes zweite Verfahren vor einem Verwaltungsgericht ein Asylverfahren sein könnte.
Die Organisation Pro Asyl sieht den Grund der steigenden Zahl der Verfahren vor allem in der Entscheidungspraxis des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF). «Es gibt einen immensen politischen Druck, Hunderttausende von Asylanträgen schnell zu entscheiden», sagte Geschäftsführer Günter Burkhardt. «Die Gerichte müssen dann korrigieren, was beim BAMF versäumt wurde.»
Das BAMF kläre häufig nicht ausreichend, warum jemand geflohen sei, sagte Burkhardt. Deshalb klagten viele gegen die Entscheidung. «Wir befürchten, dass die Überlastung der Gerichte noch zunehmen wird.» Im Freistaat gibt es sechs Verwaltungsgerichte: in Ansbach, Augsburg, Bayreuth, München, Regensburg und Würzburg. Der VGH ist als zweite Instanz für ganz Bayern zuständig.
dpa