Finanz- und Heimatsminister Albert Füracker betonte bei der Übergabe des Förderbescheids am 8. August die Bedeutung leistungsfähiger Glasfasernetze als Grundpfeiler für gleichwertige Lebensverhältnisse in Stadt und Land.
Der Freistaat Bayern unterstützt die vier Gemeinden der Verwaltungsgemeinschaft Mainburg mit 6,9 Millionen Euro, um weitere 1.726 Adressen in Aiglsbach, Attenhofen, Elsendorf und Volkenschwand mit zukunftsfähiger Glasfaser zu erschließen.
„Unser bayerisches Ziel ist Gigabit bis in jedes Haus!“, so Füracker.
Die Verwaltungsgemeinschaft Mainburg zeigt ihr hohes Engagement für den Weg in eine Gigabitgesellschaft und erhielt hierfür einen Bescheid nach der Bayerischen Gigabitrichtlinie (BayGibitR).
Bereits zuvor beteiligten sich die Gemeinden am Ausbau nach der Bayerischen Breitbandrichtlinie sowie der Förderung von Glasfaseranschlüssen an öffentlichen Schulen, Plankrankenhäusern und Rathäusern.
Insgesamt wurden der Verwaltungsgemeinschaft Mainburg über 10,7 Millionen Euro an Breitbandmitteln des Freistaats zugesagt.
Mit der Bayerischen Gigabitrichtlinie fördert der Freistaat Bayern als erste Region in der Europäischen Union den Glasfaserausbau auch in Gebieten, in denen bereits mindestens 30 Mbit/s angeboten werden, den sogenannten „grauen Flecken“.
Über 1.440 Gemeinden sind bereits in das Förderverfahren eingestiegen, und rund 735 Millionen Euro Fördermittel wurden den Kommunen über die Gigabitförderung zugesagt.
Aktuell sind bereits 70 Prozent aller bayerischen Haushalte gigabitfähig erschlossen. Nach Abschluss aller laufenden Projekte werden es rund 80 Prozent sein. Das ambitionierte Ziel Bayerns lautet: Gigabit bayernweit. Über 99 Prozent der Haushalte verfügen bereits über schnelles Internet gemäß EU-Definition (über 30 Mbit/s).
Seit 2014 hat der Freistaat Bayern über 2,5 Milliarden Euro in die Breitbandförderung investiert und damit über 100.000 Kilometer Glasfaser verlegt. Die Kommunen entscheiden im Rahmen ihrer kommunalen Planungshoheit über die Inanspruchnahme eines Förderverfahrens und den Umfang der Fördergebiete.
Bayerisches Finanzministerium / MB