Die Zeugen meldeten den Vorfall der Polizei. Nach seiner Rückkehr konnte der 69-Jährige von hinzugerufenen Polizeibeamten widerstandslos festgesetzt werden. Er stand deutlich unter Alkoholeinfluss.
Bei der anschließenden, richterlich angeordneten Wohnungsdurchsuchung konnte die Schusswaffe aufgefunden und sichergestellt werden. Es handelte sich um eine sog. Luftpistole, deren Besitz zwar erlaubnisfrei möglich ist, deren Führen außerhalb befriedeter Besitztümer jedoch einer Erlaubnis bedarf, die der 69-Jährige nicht vorweisen kann.
Der Beschuldigten hatte auch keinen gültigen Haftpflichtversicherungsvertrag für sein Fahrzeug.
Aufgrund seiner Alkoholisierung wurde der 69-Jährige schließlich zur Blutentnahme in ein Krankenhaus verbracht. Zu guter Letzt beleidigte der wenig einsichtige Beschuldigte die eingesetzten Polizeibeamten während der Sachverhaltsaufnahme mehrfach mit diversen Kraftausdrücken. Ihn erwarten nun mehrere Strafverfahren.
DW/PM Polizei