Die Ortsumgehung für die Gemeinde Lederdorn im Landkreis Cham rückt einen großen Schritt näher. Ein Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs fiel zugunsten der Umgehungs-Befürworter aus. Grundstücksbetroffene Anlieger hatten gegen die geplante Umgehung geklagt. Diese Klagen wurden abgewiesen. Dem möglichen Baubeginn steht jetzt nur noch eine Klage im Weg. Die Bürgerinitiative zeigt sich optimistisch. Ein Baubeginn im Jahr 2014 sei möglich.
MK