Im Landkreis Regensburg gibt es den ersten bestätigten Fall von Geflügelpest. Bei der verendeten Gans aus dem kleinen Hobbygeflügelbestand mit 34 Tieren im Markt Lappersdorf konnte das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) in Greifswald die hochpathogene Form des Virus H5 N8. nachweisen. Bereits am Freitagabend wurden die übrigen Tiere des Bestandes gemäß Geflügelpestverordnung gekeult. Im Umkreis von drei Kilometern um das Anwesen des betroffenen Geflügelhalters hat das Landratsamt nun einen Sperrbezirk festgelegt. Der eingerichtete Sperrbezirk gilt ab sofort. Das Landratsamt hat hierzu eine Allgemeinverfügung erlassen. Im Landkreis Regensburg umfasst der Sperrbezirk 34 Ortsteile der Gemeinde Pettendorf und des Marktes Lappersdorf. Um das betroffene Gehöft wurde zusätzlich ein Beobachtungsgebiet im Radius von zehn Kilometern eingerichtet. Sperrbezirk und Beobachtungsgebiet erstrecken sich über die Landkreisgrenze hinaus auch auf das Gebiet der Stadt Regensburg. Nähere Infos zu den betroffenen Ortsteilen sowie zu den im Sperrbezirk und im Beobachtungsgebiet geltenden Anordnungen sind der Allgemeinverfügung zu entnehmen. Diese wurde auf der Homepage des Landkreises Regensburg unter www.landkreis-regensburg.de ,Rubrik „Vogelgruppe“ als PDF-Dokument hinterlegt. Ebenso eine Karte mit dem eingezeichneten Sperrbezirk.
Die in Sperrbezirk und Beobachtungsgebiet liegenden Geflügelhaltungen werden vom Veterinäramt untersucht. Nach Feststellung des Veterinäramtes sind im Landkreis Regensburg im Sperrbezirk 72 Geflügelhalter mit 2300 gemeldeten Tieren betroffen. Im Beobachtungsgebiet handelt es sich um 267 Geflügelhaltungen mit 243 860 gemeldeten Tieren.
Weiterhin Verdacht auf Geflügelpest bei zwei Wildvögeln
Derzeit werden vom Friedrich-Loeffler-Institut noch zwei Verdachtsfälle von Aviären Influenzaviren des Subtyps H5 bei einer in der Gemeinde Pettendorf aufgefundenen Wildgans und bei einem in der Gemeinde Pentling verendeten Schwan abgeklärt.
GW/PM Landratsamt