Jetzt ist es endgültig: Eltern kleiner Kinder, die in Bayern eine Krippe besuchen, bekommen vom 1. Januar an ein Krippengeld von 100 Euro im Monat. Die finanzielle Entlastung gewährt der Freistaat aber nur Familien, die ein bestimmtes Jahreseinkommen nicht überschreiten. Das entsprechende Gesetz wurde am Donnerstag mit der Mehrheit der schwarz-orangen Koalition im Landtag beschlossen.
Den Zuschuss gibt es für Eltern, die ihre ein- bis zweijährigen Kinder in einer staatlich geförderten Kindertageseinrichtung betreuen lassen – das kann eine Krippe oder eine Tagespflege sein. Pro Monat und Kind werden bis zu 100 Euro erstattet – aber nur, wenn tatsächlich die Eltern die Beiträge gezahlt haben und nicht etwa das Jugendamt.
Es profitieren jedoch nur Eltern kleiner Kinder mit einem gemeinsamen Jahreseinkommen von maximal 60 000 Euro. Mit dem zweiten und jedem weiteren Kind erhöht sich die Einkommensgrenze um jeweils 5000 Euro.
dpa