Aufgrund der hohen Inzidenzzahlen im Landkreis weist das Landratsamt Cham ausdrücklich darauf hin, dass der Zutritt zur Behörde in Cham sowie den Außenstellen in Bad Kötzting, Roding und Waldmünchen weiterhin nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich ist.
Vorsprachen ohne Termin oder eine Terminvereinbarung „auf gut Glück“ vor Ort an der Bürgerservicestelle sind nicht möglich.
Die Kreisbehörde bittet um Verständnis und appelliert an die Bürgerinnen und Bürger, bei Anliegen wieder verstärkt die kontaktlosen Kommunikationswege (telefonisch, schriftlich, E-Mail) zu nutzen. Auf diese Weise können nahezu alle Behördenangelegenheiten mit wenigen Ausnahmen wie zum Beispiel der Kfz-Zulassung erledigt werden. Kunden, die persönlich und mit Termin vorsprechen, werden darauf hingewiesen, dass der Zutritt zum Landratsamt nur über den Haupteingang möglich ist und nach Betreten des Gebäudes eine Anmeldung beim Bürgerservice zu erfolgen hat.
Im Landratsamt Cham gilt eine Maskenpflicht. Es sind FFP2-Masken zu tragen. Diese müssen selbst mitgebracht werden.
Landkreis Cham / MB