Mi, 08.03.2023 , 15:48 Uhr

Landkreis sichert Chamer Landwirten Unterstützung bei Wildgänse-Schäden zu

Eine gezielte Gelegebehandlung im Einklang mit Naturschutz - darauf setzt der Landkreis Cham.

Der Landkreis weitet die Unterstützung für Landwirte aus der Region im Umgang mit Schäden durch Wildgänse aus. Zusammen mit Vertretern aus Landwirtschaft, der Unteren Jagdbehörde und der Unteren Naturschutzbehörde soll eine passgenaue Strategie für die Gelegebehandlung entwickelt werden, sicherte Landrat Franz Löffler bei einer Informationsveranstaltung im Landratsamt Cham zu: 

„Die Biodiversität in unserer Kulturlandschaft ist uns viel wert. Andererseits gibt es Menschen, die den Grund und Boden bewirtschaften müssen. Deswegen müssen wir uns Gedanken machen, wie wir ein gutes Gleichgewicht finden.“

Am Dienstag, 7. März, begrüßte Landrat Franz Löffler vor diesem Hintergrund den Amtschef des Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Hubert Bittlmayer zu einer gemeinsamen Gesprächsrunde mit der regionalen Landwirtschaft im großen Sitzungssaal. Neben dem Leiter des Amts für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Heribert Semmler nahmen rund 25 Landwirtinnen und Landwirte aus den besonders betroffenen Gebieten rund um das Naturschutzgebiet Regentalaue, Weiding und dem Drachensee bei Furth im Wald am Austausch mit Politik und Verwaltung teil.

Verkotung auf Grünland ist Hauptproblem

Welche Maßnahmen der Freistaat zur Entlastung der Landwirtschaft auf den Weg gebracht hat, erläuterte der Amtschef des Staatsministeriums am Beispiel der neuen Mehrgefahrenversicherung sowie den erweiterten Möglichkeiten der Gelegebehandlung. Landwirte erhalten seit 2023 demnach einen Zuschuss von 50 Prozent vom Freistaat auf die Versicherungsprämie für diese Mehrgefahrenversicherung. Mit dieser sind auch Fraßschäden von Wildgänsen im Ackerbau sowie auf dem Grünland mit einem Selbstbehalt von 20 Prozent abgedeckt.

Zudem wurden Änderungen im Jagdrecht vorgenommen, um den Bestand der Wildgänse über die Möglichkeit der Gelegebehandlung noch gezielter regulieren zu können. So kann die Gelegeentnahme nach Zustimmung der Revierinhaber und der Naturschutzbehörden nun grundsätzlich auch durch die Landwirte erfolgen. Voraussetzung zur Gelegebehandlung ist eine Schulung durch die Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL).

In der anschließenden Diskussionsrunde wiesen die Chamer Landwirte auf die Tatsache hin, dass die der Großteil der Wildgänseschäden in der Region hauptsächlich durch Verkotung im Bereich des Grünlands entstünden. Dies ist durch die staatliche bezuschusste Mehrgefahrenversicherung noch nicht abgedeckt. Eine mögliche Ausweitung für das nächste Jahr ist nicht ausgeschlossen.

Der Gelegebehandlung kommt daher eine besondere Bedeutung zu, zogen die Teilnehmer mit Landrat Franz Löffler ein gemeinsames Fazit:

„Beim Thema Wildgänse können wir nur dann zu einer vernünftigen Lösung kommen, wenn Landwirte, Naturschutz und Jagbehörde gemeinsam an einem Strang ziehen.“

Bittlmayer sicherte den Teilnehmerinnen und Teilnehmern zu, den Aspekt der Verkotung beim weiteren Vorgehen des Freistaats zu berücksichtigen. Zudem werde man sich bemühen, die Schulungen für die Gelegebehandlung durch das LfL so schnell wie möglich anzubieten.

 

Landkreis Cham

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