Im Landkreis Regensburg werden alle Veranstaltungen mit 500 bis 1000 Teilnehmern untersagt. Diese Anordnung des Landratsamtes Regensburg gilt ab Samstag (14.3.) ab 12 Uhr und gilt zunächst bis einschließlich 19. April.
Das Landratsamt unterstützt damit die Zielsetzung der Bayerischen Staatsregierung, die zur Eindämmung des Coronavirus alle Veranstaltungen ab 1000 Teilnehmern untersagt hat- und auch die Absage kleinerer Events empfiehlt. In Einzelfällen kann der Veranstalter jedoch vom Verbot des Landkreises abweichen-wenn es eine spezielle Erlaubnis für eine Veranstaltung mit 500 bis 1000 Teilnehmern gibt.
Zur Eindämmung des Coronavirus hat der Freistaat Bayern am 11. März 2020 entschieden, bis einschließlich 19. April alle Veranstaltungen ab 1 000 Personen zu untersagen und empfiehlt die Absage auch für kleinere Events ab 500 Menschen.
Das Landratsamt Regensburg unterstützt diese Zielsetzung. Es muss alles getan werden, um die Ausbreitung des Coronavirus zeitlich und räumlich zu verlangsamen und insbesondere auch von der anhaltenden Influenzawelle zu entkoppeln.
Daher hat das Landratsamt Regensburg am 12. März 2020 eine Allgemeinverfügung erlassenen, mit der alle Veranstaltungen mit 500 bis 1000 Teilnehmern im Landkreis Regensburg untersagt sind.
Die Anordnung tritt am 14. März 2020, 12 Uhr, in Kraft und gilt zunächst bis einschließlich 19. April 2020.
In Einzelfällen und auf Antrag des Veranstalters kann von diesem Verbot abgewichen und eine Erlaubnis zur Durchführung einer Veranstaltung mit 500 bis 1000 Teilnehmern erteilt werden.
Kontakt:
Staatliches Gesundheitsamt, Anton Grafenauer,
Tel. 0941 4009 756,
E-Mail: gesundheitsamt@lra-regensburg.de;
Die Allgemeinverfügung des Landratsamtes Regensburg vom 12. März 2020 finden Sie auf der Themenseite des Landkreises Regensburg zum Coronavirus unter https://www.landkreis-regensburg.de/corona/
Mitteilung Landratsamt Regensburg