Fr, 13.08.2021 , 17:41 Uhr

Landkreis Regensburg: Unternehmen fällt auf Phänomen „Chefbetrug“ rein

Am 11. August wurde ein Unternehmen aus dem Landkreis Regensburg Opfer einer Betrugsmasche – dem sogenannten CEO-Fraud. Dabei erlitt die Firma einen finanziellen Schaden in Höhe eines höheren fünfstelligen Eurobetrages. Die Polizei hat hilfreiche Tipps, wie sich Firmen davor schützen können.

Phänomen CEO-Fraud

Beim CEO-Fraud handelt es sich um ein Betrugsphänomen, das auch unter dem Namen „Fake-President-Fraud/-Trick“ oder „Chef-Masche“ bekannt ist. Die Täter geben sich dabei als Chef/Geschäftsführer („CEO“- Chief Executive Officer) eines Unternehmens, als Vorstandsmitglied, Anwalt oder als Beschäftigter einer Behörde, z. B. der BaFin, aus.

So getarnt, bitten sie einen Mitarbeiter des Unternehmens (Buchhaltung, Finanzabteilung), der Überweisungen tätigen darf per E-Mail oder Telefon, eine größere fünf bis achtstellige Summe auf ein fremdes Konto ins In- oder Ausland insbesondere nach Asien oder Osteuropa zu überweisen. Zur Betrugsvorbereitung und -durchführung setzen die Täter ein sogenanntes „Social Engineering“ und „Technical Engineering“ ein.

Dafür nutzen sie Informationen, die Unternehmen in Wirtschaftsberichten, im Handelsregister, auf ihrer Homepage oder in Werbebroschüren veröffentlichen. Die Täter legen ihr Augenmerk insbesondere auf Angaben zu Geschäftspartnern und künftigen Investments.

 

Firma aus Landkreis Regensburg erleidet hohen Vermögensschaden

Opfer dieser Betrugsmasche wurde nun ein Unternehmen aus dem Landkreis Regensburg. Ein bislang unbekannter Täter erstellte sich eine Fake-E-Mail Adresse des Geschäftsführers und kontaktierte eine Mitarbeiterin des Unternehmens. Anschließend verlangte der Täter, der sich als Geschäftsführer ausgab, die Ausführung einer Überweisung auf ein Konto im Inland. Dass es sich um eine fingierte Nachricht eines Betrügers handelte, konnte die Mitarbeiterin nicht erkennen.

Die Kriminalpolizeiinspektion Regensburg hat die Ermittlungen in diesem Fall übernommen.

 

 

So schützen Sie sich vor dieser Betrugsmasche

Die Polizei warnt eindringlich vor dieser Betrugsmasche. Nicht nur größere Unternehmen sollten Vorkehrungen treffen, um nicht getäuscht und somit Opfer der Betrüger zu werden.

Sofern Sie eine unberechtigte Buchung feststellen sollten, kontaktieren sie umgehend ihr Kreditinstitut und die örtlich zuständige Polizeidienststelle. Ein sofort eingeleitetes Rücküberweisungsgesuch der Bank und Maßnahmen zur vorläufigen Vermögenssicherung ihrer Polizei können zur Sicherung der Gelder beitragen.

Mehr Informationen finden Sie auf der Homepage des Bundeskriminalamts unter:

https://www.wirtschaftsschutz.info/DE/Themen/Wirtschaftskriminalitaet/PDFCEOFraudbka.pdf?__blob=publicationFile&v=7

 

 

PP Oberpfalz/JM

 

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