Vor Beginn des neuen Schuljahres hat das Testzentrum des Landkreises Regensburg in der Altmühlstraße Sondertermine an den Wochenenden angesetzt. Dieses Angebot richtet sich ausschließlich an Schülerinnen und Schüler sowie Lehr- und Betreuungskräfte des Schulbetriebs.
Wie der Projektleiter des Corona-Testzentrums Landkreis Regensburg, Michael Auer vom BRK-Kreisverband, mitteilt, sind folgende Sondertermine geplant:
Geöffnet ist das Testzentrum dann jeweils von 10 bis 16 Uhr.
Diese Öffnungszeiten werden vom BRK-Kreisverband bei erkennbar hoher Nachfrage bis 18 Uhr verlängert; dies entscheidet sich anhand der bereits gebuchten Testtermine. Insgesamt wird bei Testbetrieb bis 18 Uhr eine Kapazität von bis zu 324 Testungen pro Tag geschaffen.
Der Ablauf der Testung erfolgt analog zu den üblichen Testungen unter der Woche (montags bis freitags von 8 bis 18 Uhr):
Zur direkten Online-Terminvereinbarung geht es unter diesem Link: https://app.cituro.com/booking/testzentrum-regensburg-land#step=1.
Weitere Informationen sind auf der Homepage des Landkreises nachlesbar unter: https://www.landkreis-regensburg.de/unser-landkreis/aktuelles/coronavirus/pcr-corona-testzentrum/.
Das Landkreis-Impfzentrum am Landratsamt bietet an den beiden nächsten Samstagen Offene Impftage an. Jeweils in der Zeit von 9 bis 17 Uhr können sich Impfwillige ab zwölf Jahren mit dem Impfstoff von BioNTech gegen das Coronavirus impfen lassen.
Eine vorherige Terminvereinbarung ist ebenso wenig notwendig wie eine Registrierung.
Durchgeführt werden Erst- und Zweitimpfungen. Auch Auffrischungsimpfungen sind möglich, wenn die zweite Impfung vor mindestens 6 Monaten stattgefunden hat und die sonstigen Voraussetzungen erfüllt sind. Um den 6-Monats-Abstand nachweisen zu können, muss – wie bei einer Erst- und Zweitimpfung auch – das Impfbuch, ein Impfausweis oder ein Impfersatzdokument mitgebracht werden, ebenso ein gültiges Ausweisdokument.
Für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren ist die Einwilligung aller Sorgeberechtigter zur Impfung erforderlich. Jugendliche können selbst einwilligen, wenn sie die erforderliche Einsichts- und Entscheidungsfähigkeit besitzen. Das ist in der Regel mit 16 Jahren der Fall.
Landkreis Regensburg/JM