Welche Unterlagen für die Eröffnung eines Bankkontos notwendig ist, muss beim jeweiligen Kreditinstitut erfragt werden. In der Regel wird aber – neben einem persönlichen Erscheinen – ein Legitimationsdokument notwendig sein (Ukrainischer Reisepass, oder Ukrainische Identity-Card, oder Duldung oder Aufenthaltstitel/-erlaubnis. Im Ausnahmefall dürfen auch abgelaufene Ausweise (Reisepass oder Identity-Card) zur Identifizierung herangezogen werden) sowie die Angabe einer Wohnadresse in Deutschland (wenn möglich mit Meldebescheinigung). Für eine Kontoeröffnung nicht ausreichend werden ein ukrainischer Bürgerausweis, eine von Konsulaten ausgestellte Identitätsbescheinigung oder eine Fiktionsbescheinigung sein.
Wenn die Geflüchteten noch vor der Antragstellung auf Hilfen nach dem oben genannten Gesetz ein Basiskonto haben, können sie künftig Wartezeiten und Termine zur Barauszahlung der monatlichen Leistungen vermeiden. Daher sollten die Betreuer und Helfer vor Ort, die mit den Geflüchteten in Kontakt sind, den Tipp mit dem Konto an die betroffenen Ukrainerinnen und Ukrainer weitergeben.
Jede und jeder kann ein sogenanntes Basiskonto eröffnen, mit dem mindestens die Ein- und Auszahlung von Geld sowie Lastschriftverkehr, Überweisungen und Daueraufträge sowie bargeldloses Zahlen möglich sind. Per Formular kann es bei einer beliebigen Bank beantragt werden. Das Antragsformular findet man in der Regel auch online auf der Homepage der jeweiligen Bank.
Landkreis Regensburg