Di, 22.10.2024 , 11:08 Uhr

Landkreis Regensburg: Frist für Umtausch von Papierführerscheinen für Geburtenjahrgänge 1971 und jünger endet bald

Die alten Papierführerscheine (grau oder rosa) sowie ältere Scheckkartenführerscheine müssen bis 2033 schrittweise in fälschungssichere EU-Führerscheine umgetauscht werden.

Aktuell sind die Inhaber von Papierführerscheinen der Geburtsjahrgänge 1971 und jünger aufgerufen, ihren Führerschein bis zum 19. Januar 2025 zu tauschen.

Antragstellung bei der Führerscheinstelle

Wer betroffen ist, sollte frühzeitig einen Antrag bei der Führerscheinstelle des Landratsamtes Regensburg stellen – entweder persönlich oder online. Persönliche Anträge können zu den Öffnungszeiten ohne Termin gestellt werden, für Donnerstag Nachmittag ist eine Terminvereinbarung notwendig.

Umtausch ist verpflichtend

Nach Ablauf der Frist verliert der alte Führerschein seine Gültigkeit, und es droht ein Verwarngeld, wenn man weiterhin damit fährt. Der Umtausch betrifft nur das Dokument, die Fahrerlaubnis bleibt unbefristet gültig. Der neue Führerschein muss jedoch alle 15 Jahre erneuert werden.

Benötigte Unterlagen und Kosten

Zum Umtausch werden der Reisepass oder Personalausweis, ein Antragsformular, der alte Führerschein sowie ein biometrisches Passfoto (nicht älter als ein Jahr) benötigt. Wurde der Führerschein nicht bei der aktuellen Wohnsitzbehörde ausgestellt, muss eine Karteikartenabschrift beantragt werden. Die Kosten für den Umtausch betragen etwa 25 Euro.

Weitere Informationen und Terminbuchungen sind online unter der Homepage des Landkreises möglich.

 

Landkreis Regensburg / FC

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