Mi, 16.03.2022 , 11:35 Uhr

Landkreis Regensburg: Digitales Meldeportal für einrichtungsbezogene Impfpflicht

Ab heute müssen Einrichtungen, die von der Impfpflicht betroffen sind, das Gesundheitsamt über Beschäftigte benachrichtigen, die keinen gültigen Impf- oder Genesenennachweis oder ein ärztliches Attest bezüglich einer medizinischen Kontraindikation vorgelegt haben. Dazu gibt es jetzt ein Meldeportal des Freistaats.

Über das Portal „BayImNa“ können die Einrichtungen ihre Benachrichtigungen rechts- und datenschutzsicher auf digitalem Weg an die Gesundheitsämter übermitteln. Voraussetzung ist, dass die Einrichtungen für die Anmeldung über ein ELSTER-Zertifikat verfügen. Wer noch kein Zertifikat hat, kann dieses auch jetzt noch unter www.das-unternehmenskonto.de beantragen.

 

Das Gesundheitsamt Regensburg bittet die Einrichtungen, für ihre Benachrichtigungen ausschließlich diese digitale Meldeplattform zu nutzen, also die Meldungen nicht direkt an das Gesundheitsamt zu schicken.

Nach den Meldungen stellt sich das weitere Verfahren so dar, dass die betroffenen Personen vom Gesundheitsamt angeschrieben werden. Dort wird auf die Nachweispflicht hingewiesen sowie ein Beratungsgespräch zur Impfung angeboten. Die weiteren Schritte sind dann von den eingehenden Nachweisen und der Kooperation der betroffenen Person abhängig. Das Aussprechen eines Betretungsverbotes steht ganz am Schluss des Verfahrens und ist auch von den Erfordernissen der beschäftigenden Einrichtungen abhängig. Diese müssen vor einem Verbot fachlich gehört werden. Das Bayerische Gesundheitsministerium geht davon aus, dass aufgrund dieses mehrstufigen Verfahrens mögliche Betretungs- und Tätigkeitsverbote frühestens ab dem Sommer ausgesprochen werden. Das dargestellte Verfahren gilt ausschließlich nur für Personen, die bereits vor Ablauf des 15. März 2022 in der Einrichtung tätig waren und jetzt noch sind. Denn für Neueinstellungen ab dem 16. März ergibt sich ein sofortiges Beschäftigungs- und Tätigkeitsverbot direkt aus dem Gesetz, wenn sie vor Beginn ihrer Tätigkeit gegenüber der Einrichtungsleitung keinen Immunitätsnachweis oder ein ärztliches Zeugnis über das Vorliegen einer Kontraindikation vorlegen.

Unter www.impfpflicht-meldung.bayern.de sowie auch unter https://www.zusammengegencorona.de/impfen/gesundheits-und-pflegeberufe-impfen/einrichtungsbezogene-impfpflicht/ finden Sie umfangreiche Informationen sowohl zum Digitalen Meldeportal BayImNa als auch generell zum Thema einrichtungsbezogene Impfpflicht.

 

Landkreis Regensburg / MB

Das könnte Dich auch interessieren

17.07.2024 Steigende Werte in Regensburg: Abwasser zeigt «moderate» Corona-Welle in Bayern In Bayern gibt es zurzeit wieder deutlich mehr Corona-Infektionen. Darauf deutet das Abwassermonitoring hin. Experte Oliver Keppler spricht von einer moderaten Welle im Freistaat. Auch in Regensburg steigen die Werte. 06.09.2024 Oberpfalz: Aktionstage zur Überwachung der Gurtanlege- und Kindersicherungspflicht Vom 10. September bis zum 13. September finden bayernweite Aktionstage zur Überwachung der Gurtanlege- und Kindersicherungspflicht statt. 04.09.2024 Ostbayern: Ehrenamtliches Engagement für das Wohlergehen aller Die Johanniter in Ostbayern setzen weiterhin auf Wohltätigkeit. Tobias Karl, Mitglied des Regionalvorstandes, betont, dass das Engagement durch Spenden und ehrenamtliche Einsätze für den gesellschaftlichen Zusammenhalt unverzichtbar ist. „Wenn uns nicht kümmert, was Anderen geschieht, ist ein gutes Miteinander unmöglich“, so Karl. Zahlreiche Menschen engagieren sich zum Beispiel durch Spenden. Ebenso ist der persönliche ehrenamtliche 04.09.2024 Regensburg/Wackersdorf: BMW Group Werke sind neuer Partner des ZWICKL.dokumentarfilmfestivals Schwandorf Die BMW Group Werke Regensburg und Wackersdorf unterstützen ab sofort das ZWICKL.dokumentarfilmfestival in Schwandorf.