Aufgrund der Unzulässigkeit des Bürgerbegehrens zur Einführung einer gelben Tonne und auch im Hinblick auf die über 17.000 dafür gültigen Eintragungen will Landrätin Tanja Schweiger dem Kreisausschuss vorschlagen, eine Haushaltsbefragung zur Ermittlung des Bürgerwillens durchzuführen. Die Befragung soll an alle Haushalte im Landkreis gehen. Kostensparend soll dies gleichzeitig mit der turnusgemäßen jährlichen Versendung des Abfallkalenders passieren. Eine darin abtrennbare Karte kann kostenfrei an das Landratsamt zurückgesandt werden.
Beabsichtigt ist, die Meinung aller Bürgerinnen und Bürger zu der Frage einzuholen, ob anstatt der jetzigen Sammlung an den Wertstoffhöfen zukünftig eine gelbe Tonne im Holsystem zur Sammlung der Leichtverpackungen eingeführt werden soll. Das Ergebnis soll die Grundlage für die Entscheidung über die weitere Vorgehensweise in den Gremien des Landkreises bilden.
Im Zuge der Transparenz ist es wichtig, zu erklären, dass der Landkreis eine Umstellung des Sammelsystems nicht alleine umsetzen kann, sondern nur mit dem zuständigen Ansprechpartner der Dualen Systeme gemeinsam. Dies ist seit Ende September die Firma Reclay. Diese lehnt aktuell eine Umstellung auf eine gelbe Tonne ab und hat angekündigt, sich gegen eine derartige Festlegung durch den Landkreis gerichtlich zu wehren. Dies bedeutet, dass wohl ein langwieriges Klageverfahren nötig ist, wenn die gelbe Tonne kommen soll. Im Verpackungsgesetz ist als Grundlage für einen Systemwechsel verankert, dass das Sammelsystem möglichst effektiv und umweltverträglich sein muss, weshalb auch ein etwaiges Klageverfahren unter diesen Gesichtspunkten entschieden werden müsste.
Ebenfalls muss im Sinne der Transparenz erwähnt werden, dass es bei einer Umstellung auf ein Holsystem zu einer Anpassung der Müllgebühren oder zu Veränderungen auf den Wertstoffhöfen (Verkleinerung, Reduktion der Öffnungszeiten oder Schließung einzelner Wertstoffhöfe) kommen wird.
Im Vergleich zur Durchführung eines Bürgerentscheids entsteht bei der Haushaltsbefragung ein wesentlich geringerer Verwaltungsaufwand und Kostenaufwand. Denn für einen Bürgerentscheid stünden circa 600.000 Euro im Raum, wofür sogar ein Nachtragshaushalt erforderlich wäre.
Durch die einfachere Abwicklung ohne Einbindung der Gemeinden, Anlegen von Bürgerverzeichnissen, Einrichtung von Wahllokalen, Bestimmung von Wahlhelfern oder Organisation einer Briefwahlmöglichkeit etc. ist die Haushaltsbefragung sogar schneller umsetzbar als ein Bürgerentscheid.
Wohlwissend, dass eine Haushaltsbefragung im Gegensatz zu einem Bürgerentscheid kein offizielles Mittel der Mitwirkungsrechte der Bürgerschaft darstellt, wird der mittels Haushaltsbefragung ermittelte Bürgerwille dennoch eine geeignete Grundlage für politische Entscheidungen zum Thema Erfassung von Leichtverpackungen für den Kreistag sein.
Landrätin Tanja Schweiger erläutert, wie das Entsorgungssystem im Landkreis funktioniert und welche Hürden es bei der Einführung einer Gelben Tonne gibt.
Landkreis Regensburg / MB