Nicht alle Früchte bleiben bis zur Ernte am Baum hängen. In den Sommer- und Herbstmonaten kommt es deshalb zu zusätzlichen Gartenabfällen, dem Fallobst. Doch wie wird das Fallobst ordnungsgemäß entsorgt?
Laut Vorgaben der Abfallwirtschaftssatzung des Landkreises Kelheim ist Fallobst auf dem eigenen Komposthaufen zu verwerten bzw. über die Biotonne zu entsorgen. Wenn aufgrund der Menge dieser Entsorgungsweg nicht ausreicht, kann Fallobst gegen Gebühr direkt bei den Vergärungsanlagen und Kompostierbetrieben Högl, Dietrichsdorf und Blümel, Thronhofen angeliefert werden – dies gilt auch für Großmengen.
Sollten Sie eine Biogasanlage in Ihrer Nähe haben, bietet sich eventuell ein zusätzlicher Entsorgungsweg an, fragen Sie einfach beim Betreiber nach.
Eine Anlieferung an den Wertstoffhöfen oder -zentren ist grundsätzlich nicht möglich, weil Fallobst zu starker Geruchsbelästigung führt und zudem Wespen anlockt. Dies belästigt das Wärterpersonal, Anlieferer und die Anwohner. Nebenbei führt der hohe Wassergehalt zu einer starken Verschmutzung des Stell- bzw. Lagerplatzes und bringt durch lagerbedingt entstehende Sickersäfte Probleme beim Containertransport mit sich.
Für die Herstellung von Saft für den Eigenbedarf, erhalten Sie aktuelle Informationen über die Mostereien im Landkreis auf der Homepage des Kreisverbandes für Gartenbau und Landschaftspflege Kelheim: http://www.gartenbauvereine-landkreis-kelheim.de/web/vereine/mostereien
Pressemitteilung Landkreis Kelheim / MB