Gegen 15 Uhr hatte es mehrere Mitteilungen über Schüsse in der Nähe einer Kapelle gegeben. Als die Einsatzkräfte eintragen, waren tatsächlich zwei Personen aus dem Landkreis Kelheim in der Nähe. Bei ihnen fanden die Beamten zwei Schreckschusswaffen, mit denen offenbar zuvor geschossen worden war. Die beiden hatten nicht die nötigen Voraussetzungen für solche Waffen (kleiner Waffenschein), also wurden die Schreckschusswaffen sichergestellt. Darüberhinaus stellten die Polizisten fest, dass eine der beiden Personen alkoholisiert war – und offenbar zuvor mit dem Auto zur Kapelle gefahren war. Dementsprechend sind jetzt gleich mehrere Strafverfahren eingeleitet worden.
MF
Die Polizeimeldung:
Am 06.02.2022, ca. um 15 Uhr, gingen mehrere Mitteilungen über Schüsse in der Nähe der Nepomuk Kapelle bei von St Johann ein. Durch die Einsatzkräfte wurden eine 42- Jährige und ein 41- Jähriger aus dem Landkreis Kelheim bei der Kapelle festgestellt. In ihrem Pkw konnten zwei Schreckschusswaffen aufgefunden werden. Mit beiden wurde offensichtlich zuvor geschossen. Da keiner der beiden eine waffenrechtliche Erlaubnis vorweisen konnte, erfolgte die Sicherstellung der Waffen (zumindest der kleine Waffenschein nötig). Die Besitzverhältnisse müssen die Ermittlungen klären. Während der Aufnahme wurde die erhebliche Alkoholisierung der 42- Jährigen festgestellt. Daher besteht der Verdacht, dass sie zuvor mit ihrem Pkw zur Kapelle gefahren ist. Es wurde eine Blutentnahme angeordnet. Ihr Führerschein wurde vor Ort sichergestellt. Es wurden mehrere Strafverfahren, unter anderem wegen Verstößen gegen das Waffengesetz und Trunkenheit im Verkehr, eingeleitet.
PM/MF