Do, 11.02.2021 , 07:00 Uhr

Landkreis Cham: Weitere Schnelltest-Möglichkeit für Arbeitnehmer

Der Landkreis Cham richtet eine weitere Schnelltestmöglichkeit für Arbeitnehmer ein. Es handelt sich um kostenlose Antigen-Schnelltests, die das vorhandene Testangebot (PCR-Tests in Testzentren und Schnelltests an der Grenze) nochmals erweitern sollen. Das neue Testzentrum findet sich in Cham – und zwar im Gebäude des BRK-Kreisverbands (Further Straße 10, gegenüber Volksfestplatz).

Es ist je Montags, Mittwochs und Freitags von 7:00 bis 9:00 Uhr und von 16:00 bis 18:00 Uhr geöffnet. Vorherige Anmeldung ist nicht erforderlich, das Ergebnis gibt es schon nach 20-30 Minuten per Email.

 

Die Mitteilung aus dem Landkreis Cham

Der Landkreis Cham bietet allen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern mit Wohn- bzw. Arbeitsort im Landkreis Cham ab sofort auch freiwillige und kostenlose Antigen-Schnelltests an. Damit wird das vorhandene Testangebot mit den PCR-Tests in den Chamer Testzentren und den Schnelltests an den Grenzen nochmals erweitert.

Landrat Franz Löffler: „Wir wollen damit auch unserer Bevölkerung, insbesondere den hiesigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ein engmaschiges Testen ermöglichen und so die Sicherheit am Arbeitsplatz weiter erhöhen.“

Das neue Schnelltestzentrum befindet sich im Gebäude des BRK-Kreisverbandes Cham an der Further Straße 10 in Cham (gegenüber dem Volksfestplatz). Es ist jeweils am Montag, Mittwoch und Freitag von 7.00 – 9.00 Uhr sowie 16.00 -18.00 Uhr geöffnet. Eine vorherige Anmeldung ist nicht erforderlich. Der Antigen-Schnelltest erfolgt als Nasen-Rachenraum-Abstrich. Auf das Testergebnis muss nicht gewartet werden, es wird nach 20 – 30 Minuten per E-Mail zugeschickt.

Mitzubringen sind die Ausweispapiere und ein ausgefülltes und unterschriebenes Schnelltest-Formular mit Angabe der persönlichen Email-Adresse. Dieses Formular erhält man von seinem Arbeitgeber. Dem Arbeitgeber liegt es entweder bereits vor; alternativ kann es vom Arbeitgeber unter: wirtschaft@lra.landkreis-cham.de angefordert werden. Vor und im BRK-Gebäude besteht FFP-2-Maskenpflicht.

Informationen und Nachfragen zum Thema „Schnelltest im BRK-Gebäude“: schnelltest@brkcham.bayern

Pressemitteilung Landkreis Cham / MF

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