Di, 06.02.2024 , 11:39 Uhr

Landkreis Cham: Vorsicht beim Wintersport am Kleinen Arbersee

Die Naturschutzbehörde verweist auf ein Betretungsverbot an der Kleinen Arberseewand: denn es besteht nicht nur Gefahr für den Menschen, sondern auch für Tier und Natur.

Die Freiflächen am Kleinen Arbersee, die durch die Borkenkäferbekämpfung entstanden sind, werden von Wanderern, Skitouren- und Schneeschuhgängern genutzt. Allerdings warnen Behörden und Naturschutzorganisationen davor, diese Flächen zu betreten, da sie sich im Naturschutz- und Auerwildschutzgebiet befinden. Ein Wegegebot gilt, um die Natur und das Auerwild zu schützen. Störungen durch Wintersportler können für das Auerwild tödlich sein und bergen auch hohe Verletzungsrisiken. Die Behörden appellieren an die Einhaltung der Regeln und markieren naturverträgliche Routen für Erholungssuchende.

 

Mitteilung Landratsamt Cham

Ausgedehnte Freiflächen im Bereich der Seewände am Kleinen Arbersee locken derzeit Wanderer- Skitouren- und Schneeschuhgeher an. Entstanden sind diese Flächen durch die Entnahme großer Teile des Fichtenbestandes zur Bekämpfung des Borkenkäfers im vergangenen Jahr. Doch stellt eine Nutzung durch Wintersportler eine erhebliche Gefahrenquelle für Natur und Mensch dar, wie die Untere Naturschutzbehörde, die Bayerischen Staatsforsten, Bergwacht und Gebietsbetreuung in einem gemeinsamen Aufruf warnen.

Caroline Stautner von der Unteren Naturschutzbehörde betont:

„Es gilt nach wie vor: Die Kleine Arberseewand liegt sowohl im Naturschutzgebiet Kleiner Arbersee wie auch im Auerwildschutzgebiet. Es gilt deshalb ein Wegegebot. Wir appellieren an die Vernunft der Wintersportler, die Wegegebote einzuhalten und vor allem, sich und andere nicht in Gefahr zu begeben.“

Nicht zu unterschätzen ist überdies das hohe Verletzungsrisiko auf der Freifläche, das an vielen Stellen nicht auf den ersten Blick erkennbar ist.

„Der Hang ist bei entsprechender Witterung lawinengefährdet, zudem bergen die Baumstümpfe und das liegen gebliebene Holz unter dem Schnee ein hohes Gefahrenpotential“,

so die zuständige Bergwacht.

Zwölffacher Energieaufwand für Auerhuhn

Gerade in der kalten Jahreszeit sei das Auerwild in den Hochlagen besonders schutzbedürftig. Durch abseits der Wege gehende Wanderer, Skitouren- und Schneeschuhgeher aufgeschreckt, werde es zur sehr energiezehrenden Flucht veranlasst.

„Aufgrund des Auffliegens und der hohen Fluchtdistanz muss das Auerhuhn rund den zwölffachen Energieaufwand aufbringen als im normalen Zustand. Wiederholen sich die Störungen, kann dies bis zum Tod des Auerhuhns führen“,

so Stautner.

Daher gilt vom 1. November bis zum 30. Juni nächsten Jahres in der Arberregion ein Wegegebot im Wildschutzgebiet, das vom Mühlriegel über den Kleinen und Großen Arber bis hin zum Bretterschachten, sowie zum Kleinen und Großen Arbersee reicht. Für Hunde besteht eine ganzjährige Anleinpflicht.

Grüne Schilder verweisen auf naturverträgliche Routen

Anhand von großen Hinweisbannern erkennen Wintersportler, dass sie jetzt ein sensibles Gebiet betreten. Infotafeln erläutern die Hintergründe des Auerwildschutzgebiets und geben Hinweise für naturverträgliche Routen und Verhaltensweisen. Diese mit dem Deutschen Alpenverein abgestimmten Routen sind draußen im Gelände an den grünen Schildern „Natürlich auf Tour“ wiederzufinden. Diese finden sich auch in der Karte „Arberregion“ des Deutschen Alpenvereins, die in Tourist-Infos oder im Buchhandel erhältlich ist.

„Jeder Erholungssuchende kann einen Beitrag zu seiner eigenen Sicherheit und zum Erhalt des Auerhuhns leisten, indem er auf den markierten Wegen bleibt und nur die gespurten Loipen zum Langlaufen nutzt“,

ruft Stautner auf. Auf die sensiblen Ruhezonen im Auerwildschutzgebiet, die unbedingt störungsfrei zu halten sind, wird mit Stopp-Schildern hingewiesen.

 

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