Die weitergehenden Untersuchungen des nationalen Referenzlabors am Friedrich-Löffler-Institut haben mittlerweile ergeben, dass die am 16. Dezember im Bereich des Neumühlen-Sees aufgefundene tote Wildgans mit dem hochpathogenen Influenzavirus des Subtyps H5N8 infiziert war.
Es wird daher nochmals auf die geltende Stallpflicht für Geflügel und die von allen Geflügelhaltern zu beachtenden Hygienevorschriften hingewiesen. Ebenso gilt nach wie vor das Verbot von Ausstellungen und Märkten. Aufgrund dieser für ganz Bayern verfügten Maßnahmen ist die Festlegung eines Sperrbezirkes und eines Beobachtungsgebietes entbehrlich. Dies wird bereits in über 20 Landkreisen in Bayern, in denen ebenfalls infizierte Wildvögel aufgefunden wurden, einheitlich so gehandhabt.
Das Landratsamt Cham appelliert an alle Geflügelhalter sich strikt an die geltenden Ge- und Verbote zu halten. Bereits die Infizierung auch eines kleinen privaten Bestandes würde aufgrund der gesetzlichen Vorgaben immense wirtschaftliche Folgen für die gesamte Geflügelwirtschaft nach sich ziehen.
Nach derzeitigen Erkenntnissen besteht für den Menschen keine Gefahr.
Tote Tiere sollen aber grundsätzlich nie mit bloßen Händen berührt werden. Hunde und Katzen sollen in der Nähe von Gewässern nicht frei laufen gelassen werden, um ein Weitertragen des Erregers durch Beschnuppern zu verhindern. Der Verzehr von Geflügelfleisch, Eiern und sonstigen Geflügelprodukten ist im Hinblick auf die Vogelgrippe unbedenklich. Die normalen Hygieneregeln im Umgang mit Geflügelprodukten und Eiern sind aber immer einzuhalten.
Pressemitteilung Landkreis Cham/MF