Sa, 20.11.2021 , 09:21 Uhr

Landkreis Cham: Termine der Spritz-Tour für kommende Woche

Auch in der nächsten Woche geht das mobile Impfen im Landkreis Cham weiter. Da die Impfzentren ihre Öffnungszeiten erweitern und es kälter wird, werden die Termine der Spritz-Tour reduziert.

Erweiterte Öffnungszeiten in Impfzentren – Weniger mobiles Impfen

Wegen der großen Nachfrage erweitern die Impfzentren des Landkreises Cham in Bad Kötzting und Roding ihre Öffnungszeiten.
Sie sind ab 24.11.2021 von Mittwoch bis Samstag, in Roding zusätzlich am Sonntag, geöffnet.

Deshalb und aufgrund der sinkenden Temperaturen wird der Impfbus in Zukunft wieder etwas weniger eingesetzt. Es sind in den Impfzentren und beim Impfbus sowohl Erst- und Zweitimpfungen als auch Auffrischungsimpfungen für alle Interessierten möglich.

Auch die Impfzentren bieten zu den Öffnungszeiten (Mittwoch und Donnerstag 9:00 bis 17:00 Uhr, Freitag 13:00 bis 20:00 Uhr, Samstag 9:00 bis 17:00 Uhr, Roding zusätzlich Sonntag 9:00 bis 17:00 Uhr) weiterhin Impfungen mit vorheriger Terminvereinbarung an.

 

Termin in Impfzentrum nötig

Für die Impfzentren ist eine vorherige Terminvereinbarung notwendig. Dies ist entweder online unter www.impfzentren.bayern möglich oder telefonisch bei der Impfhotline (09971/78-992, erreichbar Montag bis Freitag 8:00 bis 17:00 Uhr). Bei den Stationen der „Spritz“-Tour ist keine Terminvereinbarung erforderlich, je nach Andrang ist mit einer längeren Wartezeit zu rechnen.

 

Spritz-Tour kommende Woche:

 

Es werden Erst-, Zweit- und Auffrischungsimpfungen mit dem Impfstoff von Biontech durchgeführt. Selbstverständlich kann die benötigte zweite Impfung ab 16.12.2021 auch in einem der beiden Impfzentren (nach Wunsch Roding oder Bad Kötzting) stattfinden.

Zum Impftermin wird der Personalausweis und falls vorhanden der Impfpass benötigt, bei Zweit- und Auffrischungsimpfungen ist ein Nachweis über die bereits erfolgten Impfungen erforderlich. Es können auch landkreisfremde Personen sowie Kinder und Jugendliche ab 12 Jahren im Beisein eines Erziehungsberechtigten geimpft werden. Auffrischungsimpfungen sind ab 18 Jahren möglich, sofern die erste Impfserie seit mindestens 5 Monaten abgeschlossen ist. Somit können kurzentschlossene Personen unkompliziert ihre Impfung erhalten. Geimpft wird jeweils solange der Vorrat reicht. Es besteht außerdem die Möglichkeit zu einem unverbindlichen, ärztlichen Beratungsgespräch.

Weitere Einsätze des Impfbusses sind in Planung, auf der Webseite des Landratsamtes (https://www.landkreis-cham.de/aktuelles-nachrichten/corona-schutzimpfung/) werden die Termine regelmäßig aktualisiert.

 

Landkreis Cham/JM

Das könnte Dich auch interessieren

14.01.2025 DJK Vilzing: Thomas Haas wechselt an den Huthgarten Die Pressemitteilung: „Mit Tommy in Kontakt waren wir schon über einen sehr langen Zeitraum, umso schöner ist, dass es nun mit einem Wechsel geklappt hat. Wir kriegen einen super flexibel einsatzbaren Spieler mit richtig viel Qualität, der noch dazu aus der direkten Nachbarschaft kommt, weiß, wie unser Verein tickt und einfach prima Mensch ist,“ freut 13.01.2025 Cham: Reparatur Café „gradscht & gricht“ lädt zur Nachhaltigkeitsaktion Am Samstag, den 18. Januar 2025, öffnet das Reparatur Café des Treffpunkt Ehrenamt in Cham wieder seine Türen. Von 09:00 bis 12:00 Uhr können Interessierte ihre defekten Alltagsgegenstände in die neue Berufsschule, Badstraße 23, bringen und dort kostenlos reparieren lassen. Mit fachkundiger Unterstützung ehrenamtlicher Helfer steht die Aktion ganz im Zeichen von Nachhaltigkeit und Müllvermeidung. 13.01.2025 Furth im Wald: Bundespolizisten nehmen gesuchten Mann fest Am Freitagabend, den 11. Januar, gelang es Bundespolizisten, in einem grenzüberschreitenden Zug aus Prag einen mutmaßlichen Gewalttäter festzunehmen. Der 46-jährige Türke wurde per Haftbefehl gesucht und sitzt nun in Untersuchungshaft. 13.01.2025 Bayern: Zukunftsstiftung Ehrenamt Bayern fördert Projekte zur Demokratie Die Zukunftsstiftung Ehrenamt Bayern startet eine neue Projektausschreibung unter dem Motto „Ehrenamt für den demokratischen Zusammenhalt“. Ab dem 15. Januar 2025 können sich gemeinnützige Organisationen, Vereine und Initiativen mit ihren Ideen bewerben.