Fr, 01.07.2022 , 17:11 Uhr

Landkreis Cham: Neue Regeln für Coronatests

Für die meisten Menschen kosten Corona-Test ab sofort etwas - ein eingeschränkter Personenkreis hat jedoch weiterhin Anspruch auf eine kostenfreie Testung.

Mit der neuen Coronavirus-Testverordnung, die ab sofort gilt, hat der Bund den Personenkreis für kostenlose Corona-Schnelltests ohne Anlass eingeschränkt. Anspruch auf einen vollständig kostenlosen Bürgertest beim Schnelltestzentrum des Landratsamtes Cham beim BRK in der Further Straße 10 haben aber weiterhin folgende asymptomatischen Personengruppen:

Für den Anspruch auf kostenlose Testung muss neben einem amtlichen Lichtbildausweis zur Glaubhaftmachung des Testgrundes ein Nachweis vorgelegt werden. Dieser Nachweis kann z.B. ein Mutterschaftspass, ein ärztliches Attest im Original, ein Isolationsbescheid vom Gesundheitsamt, ein Kontaktpersonennachweis vom Gesundheitsamt oder auch ein Berechtigungsschein von einer Pflegeeinrichtung sein.

 

Tests mit einer Eigenbeteiligung von 3 Euro, der an die Teststelle entrichtet werden muss, erhalten

Diese Tests können nicht beim Testzentrum des Landratsamtes durchgeführt werden. Das geht nur bei privaten Leistungserbringern oder Apotheken sowie Arztpraxen, die auch Schnelltestungen anbieten. Neben einem amtlichen Lichtbildausweis muss eine Selbstauskunft zum Zweck der Testung und der Eigenbeteiligung in Höhe von 3 Euro abgegeben werden.

Die Möglichkeit der Testung (Schnelltest oder auch PCR-Test) von nachweislich infizierten Personen, Kontaktpersonen, Personen mit Voraufenthalt in Virusvariantengebieten, bei Ausbruchsgeschehen, in vulnerablen Einrichtungen insb. Krankenhäuser sowie Alten- und Pflegeheime, zur Bestätigung von positiven Antigenschnelltests bleibt aber wie bisher unverändert erhalten.

Bei symptomatischen Personen werden weiterhin die Krankenkassen im Rahmen der Krankenbehandlung die Kosten insoweit veranlasster Testungen (in der Regel PCR-Testungen) übernehmen.

Eine ständig aktualisierte Übersicht über die weiteren Testmöglichkeiten im Landkreis Cham finden Sie unter: https://www.landkreis-cham.de/aktuelles-nachrichten/testmoeglichkeiten-im-landkreis-cham/.

 

Landkreis Cham

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