Mo, 15.11.2021 , 19:05 Uhr

Landkreis Cham: Mehr Impfungen in Impfzentren und kostenlose Tests

Auch im Landkreis Cham sind die Schnelltests wieder für alle Bürger kostenlos. Außerdem erhöhen die Impfzentren ihre Kapazitäten, für die man jedoch einen Termin braucht. Wer sich spontan impfen lassen will, kann das weiterhin bei der Spritz-Tour tun.

Kostenlose Tests für alle Bürger - Überblick auf Homepage

Mit Neufassung der Testverordnung zum 12.11.2021 wurden die kostenlosen Antigen-Schnelltests für alle Bürger (Bürgertests) wiedereingeführt. Eine Beschränkung hinsichtlich der Häufigkeit der Inanspruchnahme dieser Tests ist nicht vorgesehen. Alle Bürger können sich nunmehr wieder an den privaten Teststellen, im Schnelltestzentrum des öffentlichen Gesundheitsdienstes beim BRK und bei allen anbietenden Ärzten und Apotheken im Landkreis Cham kostenlos auf das Coronavirus testen lassen.
Eine Übersicht der Testmöglichkeiten im Landkreis kann auf der Homepage des Landkreises Cham eingesehen werden.

 

Kostenlose PCR-Tests für bestimmte Personengruppen

Darüber hinaus wurde die Bayerische Teststrategie erweitert. Demnach haben zusätzlich zu den bereits anspruchsberechtigten Personengruppen nach der Testverordnung und der bisherigen Bayerischen Teststrategie noch weitere Personengruppen Anspruch auf einen kostenlosen PCR-Test in den Testzentren.

Anspruch auf einen kostenlosen PCR-Test in den lokalen Testzentren haben ab sofort Personen, die sich aufgrund einer medizinischen Kontraindikation nicht impfen lassen können. Auch Stillende werden bis auf Weiteres wie Personen behandelt, die sich aufgrund einer medizinischen Kontraindikation nicht impfen lassen können und zählen aus diesem Grund zum anspruchsberechtigten Personenkreis.

Bis zum 31.03.2022 haben darüber hinaus auch Schwangere wieder einen Anspruch auf kostenlose Testung mittels PCR-Test. Die kostenlose Testung der Schwangeren kann sowohl in den lokalen Testzentren, als auch in den Arztpraxen erfolgen.

 

Mit Termin: Bis zu 2.500 Impfungen wöchentlich

Die Impfzentren des Landkreises Cham in Bad Kötzting und Roding erweitern ihre Kapazitäten auf bis zu 2.500 mögliche Impfungen pro Woche. Damit dies umsetzbar ist, ist eine vorherige Terminvereinbarung erforderlich. Dies kann am besten online über die Internetseite der Bayerischen Impfzentren (www.impfzentren.bayern.de) erfolgen. Aber auch telefonisch ist eine Terminvereinbarung mit der Impf-Hotline (09971/78-992) möglich. Die Hotline ist Montag bis Freitag von 8:00 bis 17:00 Uhr erreichbar.

„Die steigende Impfbereitschaft ist sehr erfreulich. Wir reagieren darauf mit einer weiteren Ausweitung unserer Impfkapazitäten“, so Landrat Franz Löffler.

„Mein Appell an alle Bürgerinnen und Bürger ist nach wie vor: Lassen Sie sich impfen! Egal ob Erstimpfung oder Auffrischungsimpfung – unsere Impfzentren in Roding und Bad Kötzting tun alles um bestmöglich vorbereitet zu sein. Neben den Impfzentren sind sicher auch die  Arztpraxen im Landkreis und die Betriebsärzte maximal bemüht, den Impfwünschen nachzukommen.  Zögern Sie nicht und vereinbaren Sie jetzt einen Termin. Am Impfangebot wird es nicht liegen!“ - Franz Löffler, Landrat 

 

Genügend Impfstoff vorhanden

„Es ist ausreichend Impfstoff vorhanden. Wir haben unsere Lagerbestände auf die maximale Impfkapazität aufgestockt“,

ergänzt der Leiter der Impfzentren Michael Stahl.

„Impftermine sind sowohl diese Woche als auch nächste Woche noch vorhanden.“

 

Spontanes Impfen bei Spritz-Tour

Für die „Spritz“-Tour benötigt man weiterhin keine Terminvereinbarung. Hierbei muss jedoch je nach Aufkommen allerdings mit einer längeren Wartezeit gerechnet werden.

Zum Impftermin wird der Personalausweis und falls vorhanden der Impfpass benötigt, bei Zweit- und Auffrischungsimpfungen ist ein Nachweis über die bereits erfolgten Impfungen erforderlich. Um die Wartezeit vor Ort zu verkürzen, ist das Mitbringen des Aufklärungsmerkblattes sowie des Anamnese- und Einwilligungsbogens empfohlen.

Dieses finden Sie auf der Homepage des Landratsamtes unter Informationen zur Corona-Schutzimpfung. Es können auch landkreisfremde Personen sowie Kinder und Jugendliche ab 12 Jahren im Beisein eines Erziehungsberechtigten geimpft werden. Auffrischungsimpfungen sind ab 18 Jahren möglich, sofern die erste Impfserie seit mindestens 6 Monaten abgeschlossen ist.

Alle Informationen zur Corona-Schutzimpfung im Landkreis Cham unter: www.landkreis-cham.de/aktuelles-nachrichten/corona-schutzimpfung

 

Landkreis Cham/JM

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