Danach sind teilnahmeberechtigt alle Personen, Personengruppen, Vereine oder juristische Personen, die im Landkreis Cham wohnen bzw. ihren Wohnsitz haben. Auswärtige Personen können nur ausgezeichnet werden, wenn ihre Leistungen oder Maßnahmen im Landkreis wirksam werden. Eine wiederholte Verleihung des Denkmalschutzpreises ganz oder teilweise an denselben Preisträger ist erst nach Ablauf von fünf Jahren zulässig.
Die Vorschläge, die jedermann tätigen kann und die Bewerbungen sind bis spätestens Freitag, 31.05.2024 (Bewerbungstermin) an das Landratsamt Cham, Rachelstraße 6, 93413 Cham, mit dem Begriff „Denkmalschutzpreis 2024“ zu richten.
Der Vorschlag oder die Bewerbung ist zu begründen.
Die Leistung der Maßnahme soll dabei beschrieben und erläutert werden.
Für Vorschläge ist das Einverständnis des Genannten erforderlich. Die Einverständniserklärung des Genannten ist mit dem Vorschlag einzureichen.
Der Denkmalschutzpreis wird als Geldpreis vergeben. Er kann auf mehrere Preisträger entweder gleichmäßig oder gestaffelt aufgeteilt werden. Zusätzlich erhalten der oder die Preisträger eine Urkunde. Die eingegangenen Vorschläge bzw. Bewerbungen werden im Landratsamt unter Aufsicht des Landrats geprüft und dem Kreistag mit einer Stellungnahme und Empfehlung vorgelegt.
Bei mehr als fünf zulässigen Bewerbungen oder Vorschlägen müssen dem Kreistag nach der Vorprüfung maximal die fünf preiswürdigsten Vorschläge mit Stellungnahmen und Empfehlungen vorgelegt werden. Über die Empfehlung der Vorprüfung entscheidet dann der Kreistag in nichtöffentlicher Sitzung. Die Verleihung des Denkmalschutzpreises erfolgt durch den Landrat.
Auf den Denkmalschutzpreis besteht kein Rechtsanspruch. Der Rechtsweg ist für die Prüfung und Preisverleihung ausgeschlossen.
Foto: Verleihung Denkmalschutzpreis 2023
PM/VS