Um eine effiziente Verwertung zu gewährleisten, ist eine strikte Trennung notwendig:
Die Sammelstellen stehen ausschließlich privaten Haushalten und gewerblich genutzten Grundstücken mit öffentlicher Abfallentsorgung zur Verfügung. Gewerbliche Anlieferungen, etwa durch Gartenbaubetriebe, Baufirmen oder landwirtschaftliche Betriebe, sind nicht erlaubt.
Nicht an den Sammelstellen entsorgt werden dürfen:
Die Sammelstellen befinden sich nicht immer auf den Wertstoffhöfen, sondern teilweise an separaten Standorten der Gemeinden. Eine Übersicht der Standorte ist online unter www.kreiswerke-cham.de verfügbar.
Die Kreiswerke Cham appellieren an alle Bürgerinnen und Bürger, die Regeln einzuhalten, um den kostenfreien Service langfristig aufrechterhalten zu können.
Landratsamt Cham / SP